24.61. Kein Vorwurf trifft den Blinden, noch trifft ein Vorwurf den Lahmen, kein Vorwurf trifft den Kranken oder euch selbst, wenn ihr in euren eignen Häusern esset, oder den Häusern eurer Väter, oder den Häusern eurer Mütter, oder den Häusern eurer Brüder, oder den Häusern eurer Schwestern, oder den Häusern eurer Vatersbrüder, oder den Häusern eurer Vatersschwestern, oder den Hausern eurer Mutterbrüder, oder den Häusern eurer Mutterschwestern, oder in einem (Haus), dessen Schlüssel in eurer Obhut sind, oder (in dem Haus) eures Freundes. Es ist keine Sünde für euch, ob ihr zusammen esset oder gesondert. Doch wenn ihr Häuser betretet, so grüßet einander mit einem gesegneten, lauteren Gruß von Allah. Also macht euch Allah die Gebote klar, auf daß ihr begreifet.
24.62. Nur die sind Gläubige, die an Allah glauben und an Seinen Gesandten und die, wenn sie in einer für alle wichtigen Angelegenheit bei ihm sind, nicht eher fortgehen, als bis sie ihn um Erlaubnis gebeten haben. Die dich um Erlaubnis bitten, das sind diejenigen, die (wirklich) an Allah und Seinen Gesandten glauben Wenn sie dich also um Erlaubnis bitten für irgendein eignes Geschäft, so gib Erlaubnis, wem du willst von ihnen, und bitte Allah für sie um Verzeihung. Wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.
24.63. Erachtet nicht den Ruf des Gesandten unter euch gleich dem Ruf des einen von euch nach dem andern. Allah kennt diejenigen unter euch, die sich hinwegstehlen, indem sie sich verstecken. So mögen die, die sich seinem Befehl widersetzen, sich hüten, daß sie nicht Drangsal befalle oder eine schmerzliche Strafe sie ereile.
24.64. Höret: Allahs ist, was in den Himmeln und auf der Erde ist. Er kennt euren Zustand wohl. Und an dem Tage, wo sie zu Ihm zurückgebracht werden, da wird Er ihnen ankündigen, was sie getan. Und Allah weiß alle Dinge wohl.